Innungsmitgliedschaft spart Beiträge zur Rechtsschutzversicherung
Als Innungsmitglied können Sie in allen Rechtsfragen stets die kompetente Beratung unserer Juristen in Anspruch nehmen. Dieses geht schnell und unbürokratisch zumeist telefonisch, damit Sie ohne großen Zeitaufwand wissen, wo es lang geht.
In arbeitsrechtlichen Fragen übernehmen wir für Sie neben der Beratung auch den außergerichtlichen und gerichtlichen Schriftwechsel und vertreten Sie selbstverständlich auch in der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht. Unabhängig davon, ob Sie gewinnen, verlieren oder einen Vergleich abschließen, kostet Sie als Innungsmitglied diese Leistung in der ersten Instanz nicht einen Cent extra. Die hierdurch ersparten Anwaltskosten liegen meist deutlich über dem Jahresbeitrag, der für eine Innungsmitgliedschaft aufgebracht werden muss.
Die Rechtsanwaltsgebühren bemessen sich nach dem Streitwert, der in Verfahren, in denen es um die Wirksamkeit einer ausgesprochenen Kündigung geht, meist zwischen drei und fünf Monatsgehältern beträgt. Legt man hier einen Mittelwert von vier Monatsgehältern zugrunde, so ergeben sich bei einer angenommenen Monatsvergütung von 2.000,00 € folgende Rechtsanwaltsgebühren inklusive Mehrwertsteuer:
Urteil ohne Beweisaufnahme 1.989,40 €
Gerichtlicher Vergleich 2.532,04 €
Bei einem angenommenen Monatsverdienst von 3.000,00 € oder aber, wenn in dem oben genannten Verfahren noch Vergütungsansprüche in Höhe von 4.000,00 € geltend gemacht werden, ergibt sich ein Streitwert von 12.000,00 €, der zu folgenden Anwaltskosten führt:
Urteil 2.621,70 €
Gerichtlicher Vergleich 3.340,46 €
Mehr Informationen zur konkreten Berechnung der Anwaltskosten erhalten Sie unter www.rechtsanwaltsgebuehren.de .
Selbst wenn Sie gewinnen, werden Ihnen die Anwaltskosten nicht erstattet, da im arbeitsgerichtlichen Verfahren in erster Instanz jede Partei ihre Kosten unabhängig vom Ausgang des Verfahrens selbst zu tragen hat.
Sie sehen also: Die Innungsmitgliedschaft lohnt sich!
Gibt es unter Ihren Kunden solche, die ihre Rechnung nicht bezahlen, obwohl Sie gute Arbeit geleistet haben? Die Einziehungsstelle der Kreishandwerkerschaft hilft auch hier den Innungsmitgliedern schnell, unbürokratisch und effektiv, da mehr als 50 % aller Kunden auf unser erstes Anschreiben mit einer Zahlung reagieren. Geschieht dieses nicht, sorgen wir dafür, dass Sie einen gerichtlichen Titel erhalten und betreiben - sofern der Kunde immer noch nicht zahlt - auch die Zwangsvollstreckung aus diesem Titel. Ebenfalls erhalten Sie als Innungsmitglied bei uns wertvolle Tipps und Tricks zum richtigen Umgang mit säumigen Kunden.